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   BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13   

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https://dejure.org/2016,8888
BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13 (https://dejure.org/2016,8888)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2016 - 1 BvR 184/13 (https://dejure.org/2016,8888)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2016 - 1 BvR 184/13 (https://dejure.org/2016,8888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlängerung einer Betreuung ohne Anhörung des Betreuten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art ...

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betroffenen vor der Verlängerung einer Betreuung; Beeinträchtigung des Rechts auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit eines Betroffenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlängerung einer Betreuung ohne Anhörung des Betreuten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Betroffenen vor der Verlängerung einer Betreuung; Beeinträchtigung des Rechts auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Betreuung ohne Anhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwingende Anhörung im Betreuungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betreuung: Gerichte müssen Betroffene zwingend anhören

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.05.2016)

    Betreuung: Nicht ohne Anhörung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine einfache Entmündigung - Betreuung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung einer Betreuung setzt vorherige persönliche Anhörung voraus - Unterbleiben der persönlichen Anhörung begründet Rechtswidrigkeit der Anordnung der Betreuung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Betreuung nur mit richterlicher Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2559
  • FamRZ 2016, 1041
  • DÖV 2016, 656
  • Rpfleger 2016, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
    Zwar ist es mit diesem Gebot vereinbar, den Rechtsschutz davon abhängig zu machen, dass ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).

    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist das Rechtsschutzinteresse jedoch auch dann zu bejahen, wenn die direkte Belastung durch Erledigung des Hoheitsakts entfallen ist, ohne dass die betroffene Person zuvor effektiven Rechtsschutz erlangen konnte (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).

  • LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12

    Betreuung: Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
    Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - wird aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
    Die Betreuerin oder der Betreuer entscheiden in den festgelegten Aufgabenkreisen für und anstelle der Betreuten, wobei es auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten - wie hier im Bereich der Gesundheitssorge - zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen der Betreuten kommen kann (zur Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen BVerfGE 128, 282 ).
  • AG Offenburg, 23.02.2023 - 2 XVII 403/22

    Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen im Wege der Video-Übertragung

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2016, 2559, Rn. 14) steht einer Anhörung im Wege der Video-Konferenz nicht entgegen, zumindest nicht dann, wenn wie hier alle Beteiligten mit einer solchen Verfahrensweise einverstanden sind.
  • DG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2020 - DG 1/20
    Die persönliche Anhörung darf nur im Eilfall, bei Gefahr im Verzug, vorläufig unterbleiben, ist dann aber nach § 301 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG unverzüglich nachzuholen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2016, Aktenzeichen 1 BvR 184/13, Randnummer 14).
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